Unsere fachlichen Kompetenzen bezüglich Steuerfragen von Land- und Forstwirten haben wir durch unsere langjährige Arbeit mit Mandanten aus Land- und Forstwirtschaft bewiesen. Neben einer Vielzahl von Nebenerwerbslandwirten (so genannten „§13a Landwirten“) betreuen wir auch buchführungspflichte Landwirte.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Wir beraten seit vielen Jahren land- und forstwirtschaftliche Betriebe in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen – damit Ihre Landwirtschaft fit für die Zukunft ist. Wir kennen die Fragen, mit denen Land- und Forstwirte bei der Steuererklärung konfrontiert sind:
- Ich will mein Grundstück verkaufen – wie optimiere ich steuerliche Abgaben und meinen Gewinn?
- Was muss ich bei der Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebs beachten?
- Wie übergebe ich meinen Hof am besten an meinen Nachfolger?
- Wie kann ich langfristig die steuerliche Abgabenlast für meinen Betrieb und meine Familie reduzieren?
- Wie optimiere ich meine Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft?
- Wie strukturiere ich meinen Betrieb sinnvoll um?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es für meinen Betrieb?
- Wie und wo stelle ich die Anträge für landwirtschaftliche Fördergelder?
- Wie kann ich als Nebenerwerbslandwirt meine steuerlichen Abgaben reduzieren?
- Wie grenzt sich ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb aus steuerrechtlicher Sicht vom Gewerbe ab?
Ob Ihr konkretes Anliegen bereits genannt wurde oder nicht: Bei Lob + Partner erhalten Sie die Antworten auf Ihre individuellen Fragen.
Land- und Forstwirtschaft: besondere Unternehmen
Auch Landwirte sind Unternehmer – allerdings besondere. Denn für sie gelten oft spezifische Vorgaben bezüglich steuerlicher Abgaben, der Nachfolgeregelung oder in Bezug auf Grundstücks- und Immobilienbesitz sowie der Gewinne daraus. Deshalb beraten wir unsere Mandanten unter anderem bei
- Steueroptimierung der Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft
- Erstellen korrekter Steuererklärungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Beratung bezüglich Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei Beantragung von Fördergeldern.
Grundstücke und Immobilien
Für Einkünfte aus Grundstücken und Immobilien gelten bei Landwirten besondere Vorgaben. Diese unterscheiden sich zum Beispiel Unje nachdem, ob es sich um einen buchführungspflichtigen oder einen so genannten 13a-Betrieb handelt. Damit Sie Ihre Einkünfte aus dem Immobilien- und Grundstücksbesitz steuerlich optimal verbuchen können, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Auch wenn es um Kauf oder Verkauf von Grund oder von Immobilien geht, ist die Kanzlei Lob + Partner Ihr kompetenter Partner.
Nachfolgeplanung und Betriebseinstellung
Wenn der Hof aus Altersgründen an einen Nachfolger übergeben werden oder eingestellt werden soll, dann ist das sowohl emotional als auch rechtlich und betriebswirtschaftlich eine große Herausforderung. Wir von Lob + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB unterstützen Sie in dieser besonderen Situation mit fachkundiger Beratung. Schließlich geht es darum, Ihr Lebenswerk für künftige Generationen zu bewahren. Unsere Beratungsleistung enthält
- Zeitliche und organisatorische Planung der Nachfolge
- Unterstützung beim Verfassen eines Testamentes
- Beratung in Bezug auf Erbrecht und Erbschaftssteuer
- Art und Weise der Betriebsübergabe
- Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebes.
Damit Sie diese Herausforderungen bewältigen können, unterstützt Sie die Kanzlei Lob + Partner mit ihrer langjährigen Erfahrung.
Kontaktieren Sie die Kanzlei Lob + Partner, wenn Sie Unterstützung in Fragen rund um Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb brauchen. Wir sind gerne für Sie da.