EDV-, FiBu- und Datenintegration

EDV-, FiBu- und Datenintegration

Die Digitalisierung ist in vollem Gange. Lob + Partner arbeitet als moderne Kanzlei des 21. Jahrhunderts schon längst vernetzt und digital mit ihren Mandanten zusammen. Wenn es um die Datenintegration, die Migration von Daten und die Schaffung von Schnittstellen geht, sind wir in allen Fragen der Verwaltung und Buchhaltung Ihr Steuerberater Nummer eins. Profitieren Sie von unserer digitalen Expertise und beauftragen Sie uns mit Ihrer EDV-, FiBu- und Datenintegration. So haben Sie die Chance, Ihren Bürokratie- und Verwaltungsaufwand mit der Unterstützung von Experten erheblich zu reduzieren.

Datenintegration in EDV und Finanzbuchhaltung: Diese Herausforderungen stellen sich Unternehmen

Die Welt wird digital. Viele Unternehmen sind von diesen Entwicklungen stark gefordert – oder sogar überfordert. Das Thema Digitalisierung lässt sich nicht mehr ignorieren. Der Landwirt, der auf Knopfdruck weiß, wie viel Wasser die „Kuh Elsa“ heute schon getrunken hat und wie viel Futter sie noch benötigt, ist heute schon eher Regel als Ausnahme. Die Digitalisierung wirft in Unternehmen zahlreiche Fragen bezüglich der Datenintegration auf, insbesondere hinsichtlich der Finanzbuchhaltung. Das sind die häufigsten Fragen, mit denen unsere Mandanten zu uns kommen:

  1. Wie stelle ich sicher, dass meine Finanzbuchhaltungsdaten vollständig, konsistent und richtig sind?
  2. Wie schaffe ich eine saubere Datenintegration innerhalb der finanzrelevanten IT-Systeme?
  3. Erhalte ich die richtige Unterstützung beim Umstieg auf ein neues Finanzbuchhaltungssystem?
  4. Was ist bei der Erstellung der Finanzbuchführung grundsätzlich zu beachten?
  5. Kann ich die Erstellung der Finanzbuchhaltung optimieren?
  6. Kann ich Daten aus anderen EDV-Systemen in meine Finanzbuchführung übernehmen?
  7. Kann ich Daten aus der Finanzbuchführung in andere EDV-Systeme übertragen?
  8. Welche aktuellen Anforderungen muss ich bei der Kassenbuchführung beachten?
  9. Können die Auswertungen aus der Finanzbuchführung zeitnah verfügbar gemacht werden?
  10. Wie stelle ich die Einhaltung der Aufbewahrungspflicht von steuerlich relevanten Daten sicher?

Auch diese Auflistung ist nur ein Auszug. Egal, welches Anliegen Sie haben: Das Team von Lob + Partner bietet Ihnen die ideale Lösung.

Schaffung von Schnittstellen

Bei all den digital erzeugten Daten stellt sich immer häufiger die Frage, ob nicht die für die Finanzbuchhaltung relevanten digitalen Daten per Schnittstelle direkt an die entsprechende Buchhaltungstelle übergeben werden können. Um genau zu sein: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber eine verpflichtende Weitergabe derartiger Daten via Datenschnittstelle zur Finanzbuchführung vorschreiben wird.

Die Kanzlei Lob + Partner tut das bereits. Egal ob Ausgangsrechnungen im „Zugferd“-Format oder Ihre Daten aus dem Warenwirtschaftssystem oder Ihres Bankkontos: Wir nutzen heute schon bestehende Datenschnittstellen, um diese Daten in unsere Finanzbuchführung zu integrieren. Ohne Reibungsverluste, ohne Notwendigkeit, dieselben Daten ein zweites oder sogar drittes Mal händisch zu erfassen.

Die Gefahr von Fehlern reduziert sich dadurch erheblich – ebenso wie der Aufwand. Datenerfassung und Datenintegration werden schneller, einfacher und effizienter. Und wenn eine Schnittstelle nicht existiert, dann kümmern wir uns um deren Schaffung; wir zählen diesen Bereich nicht ohne Grund zu unseren Kompetenzen.

Datenintegration sorgt für effiziente Finanzbuchhaltung

Die Erfassung und Verarbeitung digitaler Daten ist unsere Spezialität. Deshalb können wir Sie optimal auf dem Weg in eine digitale Zukunft begleiten. Damit sorgen wir dafür, dass Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr in Ihrem Unternehmen einfacher und effizienter werden.

  • Sie stellen Ihr Finanzbuchhaltungssystem um? Wir kümmern uns um die Datenmigration.
  • Sie wollen Ihre Daten aus dem EDV-System für die Finanzbuchführung übernehmen? Wir übernehmen die Daten in die Finanzbuchführung – entweder in Ihr System oder in unseres.
  • Sie wollen Ihren Zahlungsverkehr outsourcen? Wir erstellen für Sie Zahlungsvorschlagslisten und Mahnlisten und regeln auf Wunsch Ihren gesamten Zahlungsverkehr.
  • Sie erwarten in Kürze eine angekündigte Betriebsprüfung? Wir stellen alle notwendigen Finanzbuchhaltungsdaten bereit.

Die Kanzlei Lob + Partner achtet dabei selbstverständlich immer auf den Schutz dieser sensiblen Daten sowie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Finanzbuchführung. Zu unseren Leistungen gehören deshalb auch

  • Revisionssichere elektronische Datenspeicherung bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist
  • Prüfung Ihres internen Kontrollsystems
  • Sicherstellen der Datenintegrität in Ihrem Finanzbuchhaltungssystem
  • Beratung zu gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit elektronischen Registrierkassen.

Die Kanzlei Lob + Partner unterstützt Ihr Unternehmen gerne beim Schritt in die Zukunft: Nutzen Sie die Chancen, die die Digitalisierung Ihrem Unternehmen bietet. Wir helfen Ihnen dabei, sie voll auszuschöpfen.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Lob + Partner – wir unterstützen Sie bei der Verarbeitung, Nutzung und Migration Ihrer digitalen Daten aus EDV und Finanzbuchhaltung.